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Bildrechte
Was ist urheberrechtlich auf Webseiten schützbar?
- Texte, Bilder, Grafiken, Audio- und Videodateien, Scripte nach § 75 UrhG, 
- Internet-Angebote, die als Datenbanken genutzt werden (z.B. Online-Wörterbücher, Rezeptsammlungen),
- Design (Gestaltung) von Internet-Seiten, 
- Aufbau, Navigation der Internet-Seiten untereinander.

Rechte des Autors nach dem deutschen Urheber-Gesetz (UrhG):
Er bestimmt,
- ob seine Werke veröffentlicht werden dürfen, 
(Dies gilt auch für private E-Mails und Beiträge aus geschlossenen Newsgruppen. Diese müssen von den Autoren zur Veröffentlichung genehmigt werden)
- in welcher Art und Weise sie veröffentlicht werden, 
- in welchem Umfang sie veröffentlicht werden, 
- den Zeitpunkt bzw. Zeitbereich der Veröffentlichung (§ 32 UrhG),
(Nutzungsrechte können auch räumlich beschränkt sein. So können Buchverlage, mit Vertriebsrechten für ein Land,  Probleme mit ihren Autoren (Urhebern) bekommen, wenn die Bücher über Internet-Buchhandlungen weltweit vertrieben werden können) 
- ob als Name des Urhebers sein richtiger Name oder ein Pseudonym erscheint.
- Er darf wirtschaftliche Vorteile aus jeder Verwertung (Vervielfältigung, Vortrag, Aufführung, Vorführung) seiner Werke durch Dritte ziehen.
(Deshalb verlange ich als Autor dieses Kurses Lizenzgebühren für seine kommerzielle Nutzung, denn ein Unternehmen kann Onlinekosten sparen, indem es das Download dieses Kurses ins Firmennetz stellt)
 
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